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Unternehmen gründenAnleitung · 11 Min. Lesezeit ·

Datenbox: 20 Minuten, die Ihnen Jahre an Behördengängen sparen

Viele Gastgeber haben Respekt vor der Datenbox (datová schránka) — dabei ist sie das Nützlichste, was Ihnen der Staat je eingerichtet hat. Gewerbeanmeldung, Steuererklärung, Antrag auf Zugang zu UbyPort, Meldung an die Gemeinde: alles vom Sofa aus, mit Zustellnachweis und kostenlos.

Zwei Dinge sind wesentlich. Die Box haben Sie, auch wenn Sie nichts davon wissen. Und die Post darin gilt als zugestellt, auch wenn Sie sie nie lesen. Die Abwehr dauert zwanzig Minuten und kostet nichts — nur Achtung, das Portal ist 2026 umgezogen.

In Kürze
Werunternehmerisch tätige natürliche Personen und Firmen — die Box bekommen sie automatisch bei der Eintragung in das Register (§ 4 und § 5 des Gesetzes Nr. 300/2008 Sb.)
Wodatovka.gov.cz — seit dem 27. 8. 2026 leitet das alte mojedatovaschranka.cz nur noch weiter
Wie vielEinrichtung, Betrieb und Nachrichten an Behörden kostenlos; eine Nachricht an einen privaten Empfänger 10 CZK inkl. MwSt. (über 20 MB 30 CZK)
Wie langeAnmeldung und Einrichtung der Benachrichtigungen 20 Minuten
FristDie Box wird spätestens am 15. Tag nach Zustellung der Zugangsdaten zugänglich (§ 10 Abs. 2)
Was drohtdie Zustellungsfiktion — nach 10 Kalendertagen ist das Dokument zugestellt, auch wenn Sie sich nicht angemeldet haben (§ 17 Abs. 4), und die Fristen laufen ohne Sie

Was zu tun ist

Was zu tun ist
  • Die Zugangsdaten übernehmen — zu eigenen Händen nur des Adressaten, Lagerfrist 10 Tage
  • Sich auf datovka.gov.cz anmelden, am besten mit Identita občana
  • Benachrichtigungen einschalten: Einstellungen → Benachrichtigungen → Benachrichtigung per E-Mail
  • Die E-Mail-Filter auf den Absender notifikace@datovka.gov.cz umschreiben
  • Den mobilen eGovernment-Schlüssel installieren und Push aufs Handy einschalten
  • Ein Archiv anlegen — ZFO-Dateien oder das Archiv im Bürgerportal
  • Bei einer s.r.o. die Buchhalterin als beauftragte Person hinzufügen

Die Box haben Sie höchstwahrscheinlich schon

Seit dem 1. 1. 2023 richtet der Staat jeder unternehmerisch tätigen natürlichen Person unentgeltlich eine Box ein, sobald er von der Eintragung in ein gesetzlich vorgesehenes Register erfährt (§ 4 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 300/2008 Sb.), und ebenso jeder juristischen Person im Personenregister (§ 5 Abs. 1), Vereine und Eigentümergemeinschaften eingeschlossen. Automatisch bekommen sie nur Unternehmer ohne IČO und ausländische Personen nicht.

Die Zugangsdaten kommen nicht per Einschreiben, sondern ausschließlich zu eigenen Händen des Adressaten (§ 10 Abs. 1) — nicht einmal die Ehefrau darf sie annehmen. Die Lagerfrist beträgt 10 Tage, nicht abgeholte Daten werden ungültig. Und vor allem: Die Box wird mit der ersten Anmeldung zugänglich, spätestens am 15. Tag nach Zustellung der Daten (§ 10 Abs. 2). Lebendig ist also auch eine Box, die Sie nie betreten haben.

Die Box eines Unternehmers oder einer s.r.o. lässt sich nicht auf Antrag unzugänglich machen — das geht nur bei einer auf Antrag eingerichteten Box (§ 11 Abs. 5).

Bequemer als Name und Passwort ist Identita občana (Bankidentität, eAusweis, mobiler eGovernment-Schlüssel, NIA ID, MojeID). Das alte mojedatovaschranka.cz leitet seit dem 27. 8. 2026 nur noch weiter, das im Browser gespeicherte Passwort geben Sie deshalb erneut ein. Ins Bürgerportal kommen Sie zudem seit dem 1. 8. 2026 nur noch mit Identita občana.

Die Zustellungsfiktion — die einzige echte Gefahr

Das Dokument ist in dem Moment zugestellt, in dem sich eine berechtigte Person anmeldet (§ 17 Abs. 3). Meldet sich niemand binnen 10 Kalendertagen ab dem Tag der Lieferung an, gilt es am letzten Tag der Frist als zugestellt (§ 17 Abs. 4), mit der Wirkung der Zustellung zu eigenen Händen. Steuerbescheid, Aufforderung des Gebührenverwalters, Vorladung: Die Fristen laufen, ob Sie lesen oder nicht. Daher „zugestellt“, nicht „gelesen“.

Dieselbe Fiktion gilt auch für Nachrichten privater Absender (§ 18a Abs. 3): Die vorgerichtliche Aufforderung eines Anwalts oder eine Mahnung der Eigentümergemeinschaft sind nach zehn Tagen genauso zugestellt. Alle Boxen sind zudem von Anfang an auf deren Empfang eingestellt, und nach der Betriebsordnung des ISDS darf ihn nur der Inhaber einer Box einer natürlichen Person abschalten — ein Unternehmer nicht.

Zwanzig Minuten Einrichtung, Schritt für Schritt

  1. 1Melden Sie sich auf datovka.gov.cz an — mit Identita občana oder mit Name und Passwort aus dem Umschlag.
  2. 2Schalten Sie E-Mail-Benachrichtigungen ein: Einstellungen → Benachrichtigungen → Benachrichtigung per E-Mail. Sie sind kostenlos.
  3. 3Schreiben Sie die Filter im Mailprogramm um: Die Benachrichtigungen kommen von notifikace@datovka.gov.cz, früher von notifikace@mojedatovaschranka.cz. Ohne das haben Sie sie eingeschaltet und wissen trotzdem nichts davon. Der Inhalt der Nachricht steht nicht darin.
  4. 4Installieren Sie den mobilen eGovernment-Schlüssel, koppeln Sie ihn per QR-Code (Einstellungen → Anmeldemöglichkeiten → Anmeldung mit dem mobilen Schlüssel) und schalten Sie Push ein: Einstellungen → Benachrichtigungen → Benachrichtigung an den mobilen Schlüssel. Kostenlos, anders als SMS für 3 CZK inkl. MwSt. je Nachricht.
  5. 5Fügen Sie bei einer s.r.o. die Buchhalterin als beauftragte Person hinzu: Einstellungen → Benutzer → Neuer Benutzer. Zugang hat der Geschäftsführer (§ 8 Abs. 3), die beauftragte Person handelt in dem ihr zugewiesenen Umfang (§ 8 Abs. 6) und erhält eigene Daten — geben Sie Ihre niemandem.
Die Benachrichtigungen sind der einzige Schutz vor der Zustellungsfiktion. Schalten Sie beide ein — E-Mail und Push.

Was Sie alles vom Sofa aus erledigen

Eine per Datenbox vorgenommene Handlung hat dieselben Wirkungen wie eine schriftlich vorgenommene und unterschriebene (§ 18 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 300/2008 Sb.) — eine elektronische Signatur brauchen Sie nicht.

Nachrichten an Behörden und der Empfang von Nachrichten sind kostenlos; bezahlt werden postalische Datennachrichten an private Empfänger — 10 CZK inkl. MwSt. bis 20 MB, 30 CZK über 20 MB (Preisliste der Tschechischen Post ab dem 1. 4. 2026). Die Anhänge einer Nachricht dürfen bis zu 100 MB umfassen (seit dem 1. 1. 2024, früher 20 MB), und außer PDF kommen auch DOCX, XLSX, JPG, PNG, XML oder ZIP durch (Verordnung Nr. 194/2009 Sb.).

Was 90 Tage überlebt und was nicht

Nachrichten werden gelöscht, und das ist keine Gewohnheit, sondern eine feste Regel: Gespeichert sind sie 90 Tage ab dem Tag, an dem sich eine berechtigte Person angemeldet hat, und 3 Jahre ab dem Tag der Lieferung, wenn sich niemand anmeldet (§ 6 der Verordnung Nr. 194/2009 Sb.).

Was nicht verschwindet: Die Umschläge der Nachrichten ohne Anhänge bewahrt das ISDS dauerhaft auf, im Ordner Historie. Den Zustellnachweis einer gelöschten Nachricht laden Sie sich dort auch nach Jahren als PDF oder ZFO mit dem aktuellen Siegel des ISDS-Verwalters herunter oder lassen ihn am Czech POINT in Papierform konvertieren. Inhalt und Anhänge werden aber nicht aufbewahrt, und suchen lässt sich nur in einem Intervall von bis zu 3 Monaten. Gehen Sie die gesendeten Nachrichten wegen des Inhalts durch, die Historie wegen des Beweises — im Streit um eine Frist ist der Zustellnachweis Ihr Beweis.

Den Inhalt speichern Sie selbst und kostenlos: Die Schaltfläche NACHRICHT HERUNTERLADEN (ZFO) speichert Umschlag und Anhänge als elektronisch signierte Daten, die zweite Möglichkeit ist der Dienst Archiv im Bürgerportal — kostenlos, Sie müssen ihn aber in den Einstellungen der Datenbox einschalten (die Kopie der Nachricht entsteht drei Wochen nach der Zustellung). Der kostenpflichtige Datentresor der Tschechischen Post kostet 120 CZK im Jahr für 20 Nachrichten, 3.300 CZK für 500 Nachrichten (Preisliste ab dem 1. 4. 2026, inkl. MwSt.). Bei der Einrichtung der Box bekommen Sie außerdem einmalig den Datentresor zum Ausprobieren — 20 Nachrichten für 3 Monate kostenlos. Ein gespeicherter PDF-Anhang hat für sich genommen keine Beweiskraft.

Beispiel · was die Datenbox im Jahr kostet (BYT1, Vinohrady, IČO 12345678)
15 Nachrichten an Behörden0 CZK
10 Nachrichten an die Buchhalterin × 10 CZK100 CZK
Benachrichtigungen per E-Mail und Push0 CZK
ZFO-Archiv0 CZK
Insgesamt im Jahr100 CZK

Die häufigsten Fehler und Mythen

Häufige Fragen

Muss ich die Box für alles nutzen?
Empfangen müssen Sie immer — die Fiktion läuft, ob Sie sich anmelden oder nicht. Elektronisch versenden müssen Sie Steuererklärungen und Registrierungen, wenn Sie eine Box kraft Gesetzes haben (§ 72 Abs. 6 des Gesetzes Nr. 280/2009 Sb.), sowie die Übersichten für die ČSSZ und die Krankenkasse. Eine freiwillige Box für Nichtunternehmer können Sie einrichten (§ 3 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 300/2008 Sb.), eine Pflicht begründet sie aber nicht.
Was, wenn ich die Zugangsdaten verliere?
Sie beantragen die Ungültigmachung der ursprünglichen Daten und die Ausstellung neuer (§ 12 des Gesetzes Nr. 300/2008 Sb.) — online mit Identita občana oder an jedem Czech POINT, kostenlos. Etwas anderes ist die erneute Zugänglichmachung der Box (§ 11 Abs. 7), die betrifft eine bereits unzugänglich gemachte Box.
Wie Ubyo dabei hilft
Die Unterlagen, die Sie den Behörden schicken — Meldung der Aufenthaltsgebühr, Gästeverzeichnis — bereitet Ihnen die App versandfertig auf, sodass Sie sie per Datenbox in einer Minute abschicken. Die Meldung an die Gemeinde können wir auch direkt senden, das ist eine optionale Funktion.
Rechtsrahmen und Quellen (7)
  • Gesetz Nr. 300/2008 Sb. — § 4 und § 5 (Einrichtung), § 10 (Zugangsdaten), § 17 und § 18a (Zustellungsfiktion)
  • Verordnung Nr. 194/2009 Sb., § 6 und Anlage — Speicherung 90 Tage, Größe und Formate
  • Gesetz Nr. 280/2009 Sb., Abgabenordnung, § 71 und § 72 — verpflichtende elektronische Eingaben
  • datovka.gov.cz und czechpoint.gov.cz — Portal der Boxen (Benachrichtigungen, Historie) und Ausstellung neuer Zugangsdaten
  • ubyport.pcr.cz/UbyPort — Antrag auf Registrierung der Einrichtung (Box ybndqw9)
  • cssz.gov.cz und vzp.cz — Übersichten Selbstständiger (5ffu6xk und i48ae3q)
  • ceskaposta.cz — Preisliste des Datentresors und der postalischen Datennachrichten

Aktualisiert: 5. 9. 2026, inhaltlich gegen die genannten Quellen geprüft. Informationstext, keine Rechts- oder Steuerberatung — besprechen Sie Ihren konkreten Fall mit einer Fachperson.

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Datenbox: 20 Minuten, die Ihnen Jahre an Behördengängen sparen

Viele Gastgeber haben Respekt vor der Datenbox (datová schránka) — dabei ist sie das Nützlichste, was Ihnen der Staat je eingerichtet hat. Gewerbeanmeldung, Steuererklärung, Antrag auf Zugang zu UbyPort, Meldung an die Gemeinde: alles vom Sofa aus, mit Zustellnachweis und kostenlos.

Zwei Dinge sind wesentlich. Die Box haben Sie, auch wenn Sie nichts davon wissen. Und die Post darin gilt als zugestellt, auch wenn Sie sie nie lesen. Die Abwehr dauert zwanzig Minuten und kostet nichts — nur Achtung, das Portal ist 2026 umgezogen.

In Kürze
Werunternehmerisch tätige natürliche Personen und Firmen — die Box bekommen sie automatisch bei der Eintragung in das Register (§ 4 und § 5 des Gesetzes Nr. 300/2008 Sb.)
Wodatovka.gov.cz — seit dem 27. 8. 2026 leitet das alte mojedatovaschranka.cz nur noch weiter
Wie vielEinrichtung, Betrieb und Nachrichten an Behörden kostenlos; eine Nachricht an einen privaten Empfänger 10 CZK inkl. MwSt. (über 20 MB 30 CZK)
Wie langeAnmeldung und Einrichtung der Benachrichtigungen 20 Minuten
FristDie Box wird spätestens am 15. Tag nach Zustellung der Zugangsdaten zugänglich (§ 10 Abs. 2)
Was drohtdie Zustellungsfiktion — nach 10 Kalendertagen ist das Dokument zugestellt, auch wenn Sie sich nicht angemeldet haben (§ 17 Abs. 4), und die Fristen laufen ohne Sie

Was zu tun ist

Was zu tun ist
  • Die Zugangsdaten übernehmen — zu eigenen Händen nur des Adressaten, Lagerfrist 10 Tage
  • Sich auf datovka.gov.cz anmelden, am besten mit Identita občana
  • Benachrichtigungen einschalten: Einstellungen → Benachrichtigungen → Benachrichtigung per E-Mail
  • Die E-Mail-Filter auf den Absender notifikace@datovka.gov.cz umschreiben
  • Den mobilen eGovernment-Schlüssel installieren und Push aufs Handy einschalten
  • Ein Archiv anlegen — ZFO-Dateien oder das Archiv im Bürgerportal
  • Bei einer s.r.o. die Buchhalterin als beauftragte Person hinzufügen

Die Box haben Sie höchstwahrscheinlich schon

Seit dem 1. 1. 2023 richtet der Staat jeder unternehmerisch tätigen natürlichen Person unentgeltlich eine Box ein, sobald er von der Eintragung in ein gesetzlich vorgesehenes Register erfährt (§ 4 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 300/2008 Sb.), und ebenso jeder juristischen Person im Personenregister (§ 5 Abs. 1), Vereine und Eigentümergemeinschaften eingeschlossen. Automatisch bekommen sie nur Unternehmer ohne IČO und ausländische Personen nicht.

Die Zugangsdaten kommen nicht per Einschreiben, sondern ausschließlich zu eigenen Händen des Adressaten (§ 10 Abs. 1) — nicht einmal die Ehefrau darf sie annehmen. Die Lagerfrist beträgt 10 Tage, nicht abgeholte Daten werden ungültig. Und vor allem: Die Box wird mit der ersten Anmeldung zugänglich, spätestens am 15. Tag nach Zustellung der Daten (§ 10 Abs. 2). Lebendig ist also auch eine Box, die Sie nie betreten haben.

Die Box eines Unternehmers oder einer s.r.o. lässt sich nicht auf Antrag unzugänglich machen — das geht nur bei einer auf Antrag eingerichteten Box (§ 11 Abs. 5).

Bequemer als Name und Passwort ist Identita občana (Bankidentität, eAusweis, mobiler eGovernment-Schlüssel, NIA ID, MojeID). Das alte mojedatovaschranka.cz leitet seit dem 27. 8. 2026 nur noch weiter, das im Browser gespeicherte Passwort geben Sie deshalb erneut ein. Ins Bürgerportal kommen Sie zudem seit dem 1. 8. 2026 nur noch mit Identita občana.

Die Zustellungsfiktion — die einzige echte Gefahr

Das Dokument ist in dem Moment zugestellt, in dem sich eine berechtigte Person anmeldet (§ 17 Abs. 3). Meldet sich niemand binnen 10 Kalendertagen ab dem Tag der Lieferung an, gilt es am letzten Tag der Frist als zugestellt (§ 17 Abs. 4), mit der Wirkung der Zustellung zu eigenen Händen. Steuerbescheid, Aufforderung des Gebührenverwalters, Vorladung: Die Fristen laufen, ob Sie lesen oder nicht. Daher „zugestellt“, nicht „gelesen“.

Dieselbe Fiktion gilt auch für Nachrichten privater Absender (§ 18a Abs. 3): Die vorgerichtliche Aufforderung eines Anwalts oder eine Mahnung der Eigentümergemeinschaft sind nach zehn Tagen genauso zugestellt. Alle Boxen sind zudem von Anfang an auf deren Empfang eingestellt, und nach der Betriebsordnung des ISDS darf ihn nur der Inhaber einer Box einer natürlichen Person abschalten — ein Unternehmer nicht.

Zwanzig Minuten Einrichtung, Schritt für Schritt

  1. 1Melden Sie sich auf datovka.gov.cz an — mit Identita občana oder mit Name und Passwort aus dem Umschlag.
  2. 2Schalten Sie E-Mail-Benachrichtigungen ein: Einstellungen → Benachrichtigungen → Benachrichtigung per E-Mail. Sie sind kostenlos.
  3. 3Schreiben Sie die Filter im Mailprogramm um: Die Benachrichtigungen kommen von notifikace@datovka.gov.cz, früher von notifikace@mojedatovaschranka.cz. Ohne das haben Sie sie eingeschaltet und wissen trotzdem nichts davon. Der Inhalt der Nachricht steht nicht darin.
  4. 4Installieren Sie den mobilen eGovernment-Schlüssel, koppeln Sie ihn per QR-Code (Einstellungen → Anmeldemöglichkeiten → Anmeldung mit dem mobilen Schlüssel) und schalten Sie Push ein: Einstellungen → Benachrichtigungen → Benachrichtigung an den mobilen Schlüssel. Kostenlos, anders als SMS für 3 CZK inkl. MwSt. je Nachricht.
  5. 5Fügen Sie bei einer s.r.o. die Buchhalterin als beauftragte Person hinzu: Einstellungen → Benutzer → Neuer Benutzer. Zugang hat der Geschäftsführer (§ 8 Abs. 3), die beauftragte Person handelt in dem ihr zugewiesenen Umfang (§ 8 Abs. 6) und erhält eigene Daten — geben Sie Ihre niemandem.
Die Benachrichtigungen sind der einzige Schutz vor der Zustellungsfiktion. Schalten Sie beide ein — E-Mail und Push.

Was Sie alles vom Sofa aus erledigen

Eine per Datenbox vorgenommene Handlung hat dieselben Wirkungen wie eine schriftlich vorgenommene und unterschriebene (§ 18 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 300/2008 Sb.) — eine elektronische Signatur brauchen Sie nicht.

  • GEWERBE — Anmeldung, Änderungen, Betriebsstätte und Unterbrechung über das einheitliche Registrierungsformular (JRF) von rzp.gov.cz. → Gewerbe für Beherbergung anmelden: Schritt für Schritt an einem Nachmittag
  • STEUERN — Erklärung, Registrierungsanmeldung und Anzeige der Änderung von Registrierungsdaten sind Formulareingaben, und mit einer Box kraft Gesetzes müssen Sie sie ausschließlich elektronisch vornehmen (§ 72 Abs. 1 und 6 des Gesetzes Nr. 280/2009 Sb., Fassung ab dem 1. 1. 2026). Es funktioniert auch das Portal MOJE daně (mojedane.gov.cz) — die Steuerinformationsbox DIS+ oder die Anwendung EPO auf adisspr.mfcr.cz.
  • FREMDENPOLIZEI — den Antrag auf Registrierung der Beherbergungseinrichtung erzeugen Sie in der Anwendung UbyPort (ubyport.pcr.cz/UbyPort) und senden ihn an die Box der Direktion des Fremdenpolizeidienstes ybndqw9. Die Meldung der Gäste läuft danach in UbyPort, nicht per Datenbox. → UbyPort ohne Stress: ausländische Gäste richtig bei der Fremdenpolizei melden
  • GEMEINDE — Anmeldung zur Aufenthaltsgebühr und die regelmäßigen Meldungen. In Prag: Anmeldung binnen 30 Tagen ab Aufnahme der Tätigkeit, Änderungen binnen 15 Tagen, Satz 50 CZK pro Person und angefangenem Tag außer dem Anreisetag, Abführung bis zum 15. Tag des Folgemonats (Verordnung Nr. 18/2019 Sb. der Hauptstadt Prag). Anderswo nach der Verordnung der Gemeinde. → Aufenthaltsgebühr: jede Gemeinde regelt sie anders — und Sie kassieren sie
  • ČSSZ UND KRANKENKASSE — die Übersichten Selbstständiger sind keine Möglichkeit, sondern Pflicht, und ein PDF in die Datenbox genügt nicht. Mit einer Box kraft Gesetzes reichen Sie die Übersicht der ČSSZ nur in XML ein (ePortal der ČSSZ oder Box 5ffu6xk); die VZP nimmt die Übersicht seit dem 1. 1. 2026 nur noch elektronisch entgegen, und zwar von allen Selbstständigen, nicht nur von Boxinhabern (Moje VZP, VZP Point, Box i48ae3q).
  • REGISTRIERUNG VON KURZZEITVERMIETUNGEN — bislang nirgends. Die Verordnung der Europäischen Union 2024/1028 gilt ab dem 20. 5. 2026, Tschechien hat aber zum 5. 9. 2026 weder ein Anpassungsgesetz noch ein Register, und eTurista soll erst 2027 laufen. → Airbnb in Tschechien legal betreiben: die komplette Pflichtenkarte für Gastgeber

Nachrichten an Behörden und der Empfang von Nachrichten sind kostenlos; bezahlt werden postalische Datennachrichten an private Empfänger — 10 CZK inkl. MwSt. bis 20 MB, 30 CZK über 20 MB (Preisliste der Tschechischen Post ab dem 1. 4. 2026). Die Anhänge einer Nachricht dürfen bis zu 100 MB umfassen (seit dem 1. 1. 2024, früher 20 MB), und außer PDF kommen auch DOCX, XLSX, JPG, PNG, XML oder ZIP durch (Verordnung Nr. 194/2009 Sb.).

Was 90 Tage überlebt und was nicht

Nachrichten werden gelöscht, und das ist keine Gewohnheit, sondern eine feste Regel: Gespeichert sind sie 90 Tage ab dem Tag, an dem sich eine berechtigte Person angemeldet hat, und 3 Jahre ab dem Tag der Lieferung, wenn sich niemand anmeldet (§ 6 der Verordnung Nr. 194/2009 Sb.).

Was nicht verschwindet: Die Umschläge der Nachrichten ohne Anhänge bewahrt das ISDS dauerhaft auf, im Ordner Historie. Den Zustellnachweis einer gelöschten Nachricht laden Sie sich dort auch nach Jahren als PDF oder ZFO mit dem aktuellen Siegel des ISDS-Verwalters herunter oder lassen ihn am Czech POINT in Papierform konvertieren. Inhalt und Anhänge werden aber nicht aufbewahrt, und suchen lässt sich nur in einem Intervall von bis zu 3 Monaten. Gehen Sie die gesendeten Nachrichten wegen des Inhalts durch, die Historie wegen des Beweises — im Streit um eine Frist ist der Zustellnachweis Ihr Beweis.

Den Inhalt speichern Sie selbst und kostenlos: Die Schaltfläche NACHRICHT HERUNTERLADEN (ZFO) speichert Umschlag und Anhänge als elektronisch signierte Daten, die zweite Möglichkeit ist der Dienst Archiv im Bürgerportal — kostenlos, Sie müssen ihn aber in den Einstellungen der Datenbox einschalten (die Kopie der Nachricht entsteht drei Wochen nach der Zustellung). Der kostenpflichtige Datentresor der Tschechischen Post kostet 120 CZK im Jahr für 20 Nachrichten, 3.300 CZK für 500 Nachrichten (Preisliste ab dem 1. 4. 2026, inkl. MwSt.). Bei der Einrichtung der Box bekommen Sie außerdem einmalig den Datentresor zum Ausprobieren — 20 Nachrichten für 3 Monate kostenlos. Ein gespeicherter PDF-Anhang hat für sich genommen keine Beweiskraft.

Beispiel · was die Datenbox im Jahr kostet (BYT1, Vinohrady, IČO 12345678)
15 Nachrichten an Behörden0 CZK
10 Nachrichten an die Buchhalterin × 10 CZK100 CZK
Benachrichtigungen per E-Mail und Push0 CZK
ZFO-Archiv0 CZK
Insgesamt im Jahr100 CZK

Die häufigsten Fehler und Mythen

  • „Die Daten habe ich nicht abgeholt, also habe ich keine Box.“ — Doch. Sie wird spätestens am 15. Tag nach Zustellung der Daten zugänglich (§ 10 Abs. 2). Eine tote Box, in die Aufforderungen fallen, ist die teuerste Art des Ignorierens im tschechischen Recht.
  • „Benachrichtigungen kamen doch, also ist das erledigt.“ — Seit dem 27. 8. 2026 kommen sie von der Adresse notifikace@datovka.gov.cz. Alte Filter fangen sie nicht mehr.
  • „Die Zustellungsfiktion betrifft nur Behörden.“ — Tut sie nicht. Nachrichten privater Absender gelten nach 10 Tagen genauso als zugestellt (§ 18a Abs. 3), und ein Unternehmer kann den Empfang nicht abschalten.
  • „Die Übersicht Selbstständiger schicke ich als PDF in die Datenbox.“ — Die nehmen sie nicht an. Die ČSSZ will XML, die VZP seit dem 1. 1. 2026 Moje VZP, VZP Point oder die Box i48ae3q.

Häufige Fragen

Muss ich die Box für alles nutzen?
Empfangen müssen Sie immer — die Fiktion läuft, ob Sie sich anmelden oder nicht. Elektronisch versenden müssen Sie Steuererklärungen und Registrierungen, wenn Sie eine Box kraft Gesetzes haben (§ 72 Abs. 6 des Gesetzes Nr. 280/2009 Sb.), sowie die Übersichten für die ČSSZ und die Krankenkasse. Eine freiwillige Box für Nichtunternehmer können Sie einrichten (§ 3 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 300/2008 Sb.), eine Pflicht begründet sie aber nicht.
Was, wenn ich die Zugangsdaten verliere?
Sie beantragen die Ungültigmachung der ursprünglichen Daten und die Ausstellung neuer (§ 12 des Gesetzes Nr. 300/2008 Sb.) — online mit Identita občana oder an jedem Czech POINT, kostenlos. Etwas anderes ist die erneute Zugänglichmachung der Box (§ 11 Abs. 7), die betrifft eine bereits unzugänglich gemachte Box.
Wie Ubyo dabei hilft
Die Unterlagen, die Sie den Behörden schicken — Meldung der Aufenthaltsgebühr, Gästeverzeichnis — bereitet Ihnen die App versandfertig auf, sodass Sie sie per Datenbox in einer Minute abschicken. Die Meldung an die Gemeinde können wir auch direkt senden, das ist eine optionale Funktion.
Rechtsrahmen und Quellen (7)
  • Gesetz Nr. 300/2008 Sb. — § 4 und § 5 (Einrichtung), § 10 (Zugangsdaten), § 17 und § 18a (Zustellungsfiktion)
  • Verordnung Nr. 194/2009 Sb., § 6 und Anlage — Speicherung 90 Tage, Größe und Formate
  • Gesetz Nr. 280/2009 Sb., Abgabenordnung, § 71 und § 72 — verpflichtende elektronische Eingaben
  • datovka.gov.cz und czechpoint.gov.cz — Portal der Boxen (Benachrichtigungen, Historie) und Ausstellung neuer Zugangsdaten
  • ubyport.pcr.cz/UbyPort — Antrag auf Registrierung der Einrichtung (Box ybndqw9)
  • cssz.gov.cz und vzp.cz — Übersichten Selbstständiger (5ffu6xk und i48ae3q)
  • ceskaposta.cz — Preisliste des Datentresors und der postalischen Datennachrichten

Aktualisiert: 5. 9. 2026, inhaltlich gegen die genannten Quellen geprüft. Informationstext, keine Rechts- oder Steuerberatung — besprechen Sie Ihren konkreten Fall mit einer Fachperson.