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Neues und Gesetze3 Min. Lesezeit ·

eTurista: was das neue zentrale System für Unterkunftsanbieter ist und was sich für Sie ändert

Eine Registrierungsnummer im Inserat, die Erfassung des Gastes innerhalb von 24 Stunden, ein System statt zwei Büchern. Was eTurista verspricht, was davon heute schon gilt (nichts) und was Sie in der Zwischenzeit tun sollten.

Stand der Gesetzgebung im September 2026. Wir aktualisieren den Artikel, sobald das Abgeordnetenhaus entscheidet oder das Ministerium einen Termin bekannt gibt.

Um eTurista kursieren mehr Termine als um irgendetwas anderes in unserer Branche. „Start am 1. 7. 2026, Registrierungspflicht ab 1. 10. 2026.“ „Ersetzt ab 2026 das Gästeverzeichnis.“ „Ohne Registrierungsnummer schaltet Airbnb Ihr Inserat ab.“ Nichts davon gilt. So ist es wirklich.

Was eTurista sein soll

Ein zentrales Register der Beherbergungsbetriebe und der Einheiten für kurzfristige Beherbergung, das das Ministerium für Regionalentwicklung vorbereitet. Laut Text des Gesetzentwurfs würde es Folgendes bringen:

  • eine Registrierungsnummer für jede Einheit, die verpflichtend im Inserat auf der Plattform angegeben wird,
  • die Erfassung des Gastes innerhalb von 24 Stunden nach der Unterbringung in einem einzigen System, das die evidenční kniha (Gästeverzeichnis) für die Gemeinde und die domovní kniha (Hausbuch) für die Polizei zusammenführen würde,
  • die automatische Übermittlung von Daten an die Gemeinden (poplatek z pobytu, Aufenthaltsgebühr) und an die cizinecká policie (Fremdenpolizei), perspektivisch auch an die Finanzverwaltung,
  • die Anhebung der Obergrenze der Aufenthaltsgebühr von 50 auf 100 CZK.

Die Motivation ist klar: Heute gibt es zwei Bücher, zwei Erfassungen und null automatischen Datenaustausch zwischen Gemeinden, Polizei und Plattformen. Das in einem System zusammenzuführen würde den Unterkunftsanbietern eher Arbeit abnehmen – sofern es gut gemacht würde.

Warum das mit der Europäischen Union zusammenhängt

Die EU-Verordnung 2024/1028 über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit kurzfristigen Vermietungen gilt seit dem 20. 5. 2026. Sie führt Registrierungsnummern und die monatliche Datenübermittlung durch die Plattformen ein. Der Haken: Pflichten für Gastgeber entstehen nur dort, wo ein Mitgliedstaat ein Registrierungsverfahren eingeführt hat. Tschechien hat keines eingeführt. Ohne das Gesetz über eTurista bindet die Verordnung tschechische Gastgeber also praktisch nicht, und Airbnb und Booking haben in Tschechien nichts zu überprüfen.

Wo es hakt

Der Regierungsentwurf aus der vorigen Legislaturperiode endete vor der dritten Lesung mit den Wahlen 2025. Ein neuer Abgeordnetenentwurf (sněmovní tisk, Parlamentsdrucksache 106) wurde im Februar 2026 eingebracht, erhielt im März eine ablehnende Stellungnahme der Regierung und kam Anfang September 2026 nicht einmal durch die erste Lesung. Das Ministerium spricht inzwischen von einem eigenen Entwurf und einem Start des Registers „ab 2027“ – ohne konkretes Datum.

Parallel wird ein neues Ausländergesetz vorbereitet (Drucksache 144), das Unterkunftsanbieter, die Gäste in eTurista registrieren, von der Meldung über UbyPort befreien und die Aufbewahrung des Hausbuchs auf 3 Jahre verkürzen würde. Das vorgeschlagene Inkrafttreten ist der 1. 1. 2029. Auch das gilt bisher nicht.

Was also heute gilt

PflichtStand September 2026
Registrierungsnummer im Inseratgilt nicht, es gibt kein Register
Meldung von AusländernUbyPort, innerhalb von 3 Arbeitstagen, unverändert
Gästeverzeichnis und Hausbuchbeide, 6 Jahre ab dem letzten Eintrag, unverändert
AufenthaltsgebührObergrenze 50 CZK, nach der Verordnung der Gemeinde
Befugnis der Gemeinden, die Zahl der Vermietungstage zu begrenzenexistiert nicht, in keinem geltenden oder beratenen Gesetz

Websites, die schreiben, eTurista laufe bereits, geben den Text eines nicht verabschiedeten Entwurfs wieder.

Was Sie in der Zwischenzeit tun sollten

Nichts zusätzlich – und nichts auslassen. Die beste Vorbereitung auf eTurista ist, das in Ordnung zu haben, was heute gilt: die Registrierung in UbyPort, beide Bücher laufend geführt und einen Online-Check-in, über den Sie die Daten der Gäste vorab haben. Der Entwurf sieht nämlich die Erfassung des Gastes innerhalb von 24 Stunden nach der Unterbringung vor. Wer die Daten heute erst an der Tür oder nach der Abreise erhebt, wird mit einer solchen Frist ein Problem haben. Wer sie vorab aus dem Check-in hat, wird die Änderung kaum bemerken.

Sobald das Register entsteht, bauen wir in Ubyo eine Anbindung ein. Bis dahin ändern wir nichts und verlangen von Ihnen keine Registrierungsnummer.

Marco, Gründer von Ubyo — Er betreibt seit über sieben Jahren Apartments in Prag und hat Ubyo geschrieben, weil er nichts davon von Hand erledigen wollte.

Informativer Text, keine Rechts- oder Steuerberatung — besprechen Sie Ihre konkrete Situation immer mit einer Fachperson. Dieser Artikel ist eine Übersetzung des tschechischen Originals.

ubyo
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eTurista: was das neue zentrale System für Unterkunftsanbieter ist und was sich für Sie ändert

Eine Registrierungsnummer im Inserat, die Erfassung des Gastes innerhalb von 24 Stunden, ein System statt zwei Büchern. Was eTurista verspricht, was davon heute schon gilt (nichts) und was Sie in der Zwischenzeit tun sollten.

Stand der Gesetzgebung im September 2026. Wir aktualisieren den Artikel, sobald das Abgeordnetenhaus entscheidet oder das Ministerium einen Termin bekannt gibt.

Um eTurista kursieren mehr Termine als um irgendetwas anderes in unserer Branche. „Start am 1. 7. 2026, Registrierungspflicht ab 1. 10. 2026.“ „Ersetzt ab 2026 das Gästeverzeichnis.“ „Ohne Registrierungsnummer schaltet Airbnb Ihr Inserat ab.“ Nichts davon gilt. So ist es wirklich.

Was eTurista sein soll

Ein zentrales Register der Beherbergungsbetriebe und der Einheiten für kurzfristige Beherbergung, das das Ministerium für Regionalentwicklung vorbereitet. Laut Text des Gesetzentwurfs würde es Folgendes bringen:

  • eine Registrierungsnummer für jede Einheit, die verpflichtend im Inserat auf der Plattform angegeben wird,
  • die Erfassung des Gastes innerhalb von 24 Stunden nach der Unterbringung in einem einzigen System, das die evidenční kniha (Gästeverzeichnis) für die Gemeinde und die domovní kniha (Hausbuch) für die Polizei zusammenführen würde,
  • die automatische Übermittlung von Daten an die Gemeinden (poplatek z pobytu, Aufenthaltsgebühr) und an die cizinecká policie (Fremdenpolizei), perspektivisch auch an die Finanzverwaltung,
  • die Anhebung der Obergrenze der Aufenthaltsgebühr von 50 auf 100 CZK.

Die Motivation ist klar: Heute gibt es zwei Bücher, zwei Erfassungen und null automatischen Datenaustausch zwischen Gemeinden, Polizei und Plattformen. Das in einem System zusammenzuführen würde den Unterkunftsanbietern eher Arbeit abnehmen – sofern es gut gemacht würde.

Warum das mit der Europäischen Union zusammenhängt

Die EU-Verordnung 2024/1028 über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit kurzfristigen Vermietungen gilt seit dem 20. 5. 2026. Sie führt Registrierungsnummern und die monatliche Datenübermittlung durch die Plattformen ein. Der Haken: Pflichten für Gastgeber entstehen nur dort, wo ein Mitgliedstaat ein Registrierungsverfahren eingeführt hat. Tschechien hat keines eingeführt. Ohne das Gesetz über eTurista bindet die Verordnung tschechische Gastgeber also praktisch nicht, und Airbnb und Booking haben in Tschechien nichts zu überprüfen.

Wo es hakt

Der Regierungsentwurf aus der vorigen Legislaturperiode endete vor der dritten Lesung mit den Wahlen 2025. Ein neuer Abgeordnetenentwurf (sněmovní tisk, Parlamentsdrucksache 106) wurde im Februar 2026 eingebracht, erhielt im März eine ablehnende Stellungnahme der Regierung und kam Anfang September 2026 nicht einmal durch die erste Lesung. Das Ministerium spricht inzwischen von einem eigenen Entwurf und einem Start des Registers „ab 2027“ – ohne konkretes Datum.

Parallel wird ein neues Ausländergesetz vorbereitet (Drucksache 144), das Unterkunftsanbieter, die Gäste in eTurista registrieren, von der Meldung über UbyPort befreien und die Aufbewahrung des Hausbuchs auf 3 Jahre verkürzen würde. Das vorgeschlagene Inkrafttreten ist der 1. 1. 2029. Auch das gilt bisher nicht.

Was also heute gilt

PflichtStand September 2026
Registrierungsnummer im Inseratgilt nicht, es gibt kein Register
Meldung von AusländernUbyPort, innerhalb von 3 Arbeitstagen, unverändert
Gästeverzeichnis und Hausbuchbeide, 6 Jahre ab dem letzten Eintrag, unverändert
AufenthaltsgebührObergrenze 50 CZK, nach der Verordnung der Gemeinde
Befugnis der Gemeinden, die Zahl der Vermietungstage zu begrenzenexistiert nicht, in keinem geltenden oder beratenen Gesetz

Websites, die schreiben, eTurista laufe bereits, geben den Text eines nicht verabschiedeten Entwurfs wieder.

Was Sie in der Zwischenzeit tun sollten

Nichts zusätzlich – und nichts auslassen. Die beste Vorbereitung auf eTurista ist, das in Ordnung zu haben, was heute gilt: die Registrierung in UbyPort, beide Bücher laufend geführt und einen Online-Check-in, über den Sie die Daten der Gäste vorab haben. Der Entwurf sieht nämlich die Erfassung des Gastes innerhalb von 24 Stunden nach der Unterbringung vor. Wer die Daten heute erst an der Tür oder nach der Abreise erhebt, wird mit einer solchen Frist ein Problem haben. Wer sie vorab aus dem Check-in hat, wird die Änderung kaum bemerken.

Sobald das Register entsteht, bauen wir in Ubyo eine Anbindung ein. Bis dahin ändern wir nichts und verlangen von Ihnen keine Registrierungsnummer.

Marco, Gründer von Ubyo — Er betreibt seit über sieben Jahren Apartments in Prag und hat Ubyo geschrieben, weil er nichts davon von Hand erledigen wollte.

Informativer Text, keine Rechts- oder Steuerberatung — besprechen Sie Ihre konkrete Situation immer mit einer Fachperson. Dieser Artikel ist eine Übersetzung des tschechischen Originals.